Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU Saar (MIT) lehnt eine vollständige Veröffentlichung personenbezogener Daten im Transparenzregister ab.
Gemeinsame Gespräche des Verbandes „Die Familienunternehmen“ im Saarland mit der Landesvorsitzenden der MIT im Saarland Sarah Gillen MdL haben erhebliche Probleme aufgedeckt, die das verschärfte Transparenzregister gerade für inhabergeführte Unternehmen bedeuten kann. Da in diesem Fall der Bundestag maßgeblicher Gesetzgeber ist wurde das Thema aus dem Landesverband Saar in den Bundesvorstand gespielt und dort vom Bundesvorsitzenden der MIT und gleichzeit Mitglied im Detuschen Bundestag Carsten Linnemann aufgegriffen:
„Die Bundesregierung muss selbstverständlich in ihrem Ziel unterstützt werden, Geldwäsche, Steuerhinterziehung und die Finanzierung von Terrorismus zu bekämpfen“, sagt MIT-Bundesvorsitzender Carsten Linnemann. „Das darf aber nicht dazu führen, dass unseren Familienunternehmen international Wettbewerbsnachteile entstehen oder gar Grundrechte verletzt werden.“
Die MIT mahnt an, bei der Umsetzung den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren. Behörden sollten auch weiterhin uneingeschränkt auf die Daten zugreifen können. „Eine Öffnung für jeden bedeutet aber auch, dass Kriminelle, ausländische Staaten oder Konkurrenten sensible Daten einsehen können“, so Linnemann. „Das bringt der Terrorismusbekämpfung keinen Vorteil, schwächt jedoch deutsche Familienunternehmen im Wettbewerb zum Beispiel mit chinesischen Konkurrenten.“ Aus Sicht der MIT sollten Betroffene die Möglichkeit erhalten, eine Auskunftssperre zu beantragen.
Das Transparenzregister wurde 2017 eingeführt und listet wirtschaftlich Berechtigte von Unternehmen auf. Ziel ist es, das Verstecken von Geldern in Unternehmen und das Verschleiern von Besitzverhältnissen zu verhindern. Bislang konnten nur Steuerfahnder, Strafverfolgungsbehörden und Personen mit einem „berechtigten Interesse“ auf die Datenbank zugreifen. Über eine neue EU-Geldwäscherichtlinie soll das Register nun aber der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Linnemann: „Es gibt erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen den jetzt vorgesehenen öffentlichen Zugang zu schützenswerten Daten. Deshalb darf der Bundestag dem Gesetzentwurf zur Umsetzung der Rechtslinie in jetziger Fassung auf keinen Fall zustimmen.“ Die MIT fordert, die EU-Geldwäscherichtlinie dem Europäischen Gerichtshof zur Prüfung vorzulegen.